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Theologische Überlegungen zur Homo-„Ehe“

(Veröffentlicht in: Pastoralblatt für die Diözesen Aachen, Berlin, Essen, Hildesheim, Köln, Osnabrück 67 (2015) 276-280.)

 

Von Gerhard Gäde

Im Mai haben die ehemals traditionell katholischen Iren sich in einer Volksabstimmung mit großer Mehrheit für die gesetzliche Einführung der sog. Homo-Ehe ausgesprochen. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 26. Mai d. J. erklärte in ihrem Leitartikel dieses Votum damit, „dass viele Iren die Bevormundung durch die katholische Kirche satt haben, die in Irland ihre Macht missbraucht hat und in Fragen der Sexualität angesichts haarsträubender Affären kaum noch glaubwürdige Antworten geben kann.“ Mit dieser Einschätzung dürfte sie richtig liegen. Die Iren wollen sich offenbar losstrampeln von einer Institution, die sie auf der einen Seite tatsächlich jahrhundertelang moralisch vor allem in sexualibus bevormundet und eingeschüchtert hat, deren geistliche Amtsträger andererseits in großer Zahl gegen die eigenen Normen verstoßen und vor allem gegen die Würde und die sexuelle Selbstbestimmung von (meist männlichen!) Minderjährigen gesündigt haben. Man kann die Iren verstehen, wenn sie dieser Institution nach Aufdeckung dieser Missstände jetzt kritisch und distanziert gegenüberstehen. Aber ist es klug, sich in dieser Weise aus kirchlicher Vormundschaft zu befreien? Ist es klug, wenn ein Sohn oder eine Tochter sich aus der Vormundschaft einer repressiven Erziehung dadurch „befreit“, dass er oder sie falsche weitreichende Lebensentscheidungen trifft, um den Eltern einen Denkzettel zu verpassen? (Hat nicht die bekannte Theologin Uta Ranke-Heinemann einmal gestanden, sie sei eigentlich deshalb als junge Frau katholisch geworden, um ihren Vater, den späteren Bundespräsidenten Gustav Heinemann, einen eingefleischten Protestanten, zu ärgern?) So sehr man die Lust auf Vergeltung („jetzt zeige ich’s dir“) nachfühlen kann – Klugheit und Weisheit sprechen nicht daraus, Irrwege deshalb einzuschlagen, um jemand eins auszuwischen. Befreiung bedarf einer differenzierten Auseinandersetzung mit der Vergangenheit unter dem paulinischen Leitwort „Prüfet alles, das Gute behaltet!“ (1 Thess 5,21). Die Gefahr, sich andernfalls auf einen Irrweg zu begeben, ist groß. Und genau das ist jetzt wohl geschehen.

Ein Kulturbruch von enormer Tragweite

Denn die Einführung der Homo-„Ehe“ ist ein Irrweg! Und ein Kulturbruch von nicht absehbarer Tragweite. Im Namen einer falsch verstandenen Toleranz wird Ungleiches dabei für gleich erklärt und vom Staat sowie im gesellschaftlichen Bewusstsein gleich behandelt. Und damit wird wohl auch der Gleichheitsgrundsatz und folglich die Gerechtigkeit verletzt. Zudem wird der Begriff der Ehe, wie er in unserer Kultur seit Jahrtausenden bestimmt ist, umdefiniert. Aus der Lebensgemeinschaft von Mann und Frau wird nun eine „gesetzlich geregelte, gefestigte Form einer Verbindung zweier Menschen“ (Wikipedia; Hervorhebung von mir.). Als katholischer Christ wird man nun nicht umhin kommen, für die (traditionelle) Ehe eine neue Bezeichnung zu suchen, etwa Connubium.

Der Begriff „Ehe“ wird mit der Homo-„Ehe“ nicht nur umdefiniert, sondern in seiner Bedeutung auch ausgehöhlt. Denn mit welchem Recht kann man sie dann noch auf zwei Partner beschränken? Ist das nicht willkürlich? Könnte eine solche „Ehe“ nicht auch zwischen drei, vier oder fünf Partnern geschlossen werden, die die Absicht haben, miteinander dauerhaft eine Lebensgemeinschaft zu führen und also zu „heiraten“? Was das aber noch mit Ehe zu tun hätte, ist nicht zu erkennen. Und ist damit die Monogamie nicht im Prinzip bereits in Frage gestellt?

Die Einzigartigkeit der Ehe

Tatsächlich ist die (traditionelle) Ehe unter allen zwischenmenschlichen Beziehungen (Verwandtschaft, Freundschaft, Wohngemeinschaft, Vertragspartnerschaft usw.) einzigartig. Allein die Ehe (bzw. die stabile heterosexuelle Lebensgemeinschaft) hat es nicht nur mit der Gegenwart und mit nur gegenwärtiger individueller gegenseitiger Beglückung zu tun, sondern mit der Zukunft. Denn nur die Gemeinschaft von Mann und Frau gibt menschliches Leben weiter und bringt eine neue Generation hervor. Aus Ich und Du wird ein Wir. Damit verbürgt sie die Zukunft. Deshalb kommt der Beziehung von Mann und Frau bereits in der Bibel eine Sonderstellung zu. Mann und Frau werden „ein Fleisch“ (Gen 2,24). Eben hier sieht die Schrift nicht nur die individuelle Verwirklichung der beiden Partner, sondern auch die Zukunftsfähigkeit der Menschheit. Mann und Frau sind danach vor Gott gleichwertig und in ihrer Verschiedenheit (vgl. Gen 1,27) füreinander geschaffen, um neues Leben zu schenken und wachsen zu lassen. Keine andere zwischenmenschliche Beziehung hat diese Berufung zur fruchtbaren Weitergabe des Lebens und vermag diese Aufgabe für die Gesellschaft zu erfüllen. Sie ist deshalb einzigartig. Und sie entspricht in christlicher Sicht aus diesem Grunde der Schöpfungsordnung.

Aus diesem Grund auch stehen Ehe und Familie verfassungsmäßig unter dem besonderen Schutz des Staates (vgl. Art. 6 Abs. 1 GG). Denn der Staat muss Interesse an seiner Zukunft haben und nicht an der Förderung steriler Lebensgemeinschaften, so sehr ihm auch das individuelle Glück seiner Bürger am Herzen liegen mag. Mag es auch eine gewisse Anzahl unfruchtbar bleibender Ehen geben, so ist dennoch die homosexuelle Partnerschaft prinzipiell und a priori steril.[2] Sie kann per definitionem kein neues Leben hervorbringen. Deshalb ist sie in einem ganz wesentlichen Punkt der Ehe ungleich und kann mit ihr mitnichten gleichgestellt werden.

Noch unter einem anderen Aspekt wird die Ungleichheit beider Lebensentwürfe deutlich. Die Ehe von Mann und Frau steht repräsentativ für die Zusammengehörigkeit der ganzen Menschheit und nicht nur einer Hälfte. Die Menschheit besteht aus Frauen und Männern. Der Geschlechterkampf, wie er in der Geschichte immer wieder aufgebrochen ist, zeigt, dass wir uns schwer tun, die rechte Beziehung zwischen Mann und Frau zu definieren und zu leben. Inzwischen wird uns sogar eingeredet, der anthropologische Unterschied von Mann und Frau sei nur ein kulturelles Konstrukt (Gender Mainstreaming). Damit möchte man die Geschlechterdifferenz einebnen, wobei Mann und Frau zu austauschbaren Subjekten werden. Aber ist dieser Verlust der Vielfalt, eben der Dualität von Mann und Frau als nicht nur verschiedene sexus, sondern als unterschiedliche genera des Menschseins (Ivan Illich) der Weg, der in die Zukunft führt?

Die Bibel überliefert demgegenüber ein anderes Menschenbild: Schon auf ihren ersten Seiten sagt die Bibel, dass Gott die Einheit des Menschengeschlechtes will und weder seine Spaltung noch seine Vergleichgültigung (vgl. Gen 1,27f; 2,22-25). Der Grundsatz der unterscheidenden In-Beziehung-Setzung, das „unvermischt und ungetrennt“ des Konzils von Chalkedon, gilt auch hier. Das Zueinander von Mann und Frau, ihr Ein-Fleisch-Werden sowie die supralapsarische Abwesenheit der Scham voreinander, bedeutet doch ganz offensichtlich, dass hier mehr gemeint ist als nur individuelle Verwirklichung und ein Ineinander-Aufgehen. Es geht vielmehr um die Einheit des Menschengeschlechts, das in diesem Ein-Fleisch-Werden unvermischt und ungetrennt gelebt wird. Es geht um Liebe, die den anderen in seinem grundsätzlichen Anderssein und nicht bloß in seinem Wie-ich-Sein annimmt. Zwar ist die Frau „Fleisch von meinem Fleisch“ (Gen 2,23), was ihre Gleichwertigkeit mit dem Mann zum Ausdruck bringt. Und doch wird sie anders bezeichnet als der Mann: „Frau (’šh) soll sie heißen“. Weil sie anders ist. Sie wird offenbar als das dem Mann entsprechende menschliche Gegenüber gesehen. Und allein dem Zusammenkommen dieser Andersheiten, ihrer gegenseitigen Annahme und Liebe, ist auch Zukunft verheißen, und zwar nicht nur für die Ehepartner individuell, sondern auch für das aus ihnen entlassene Leben und somit für die Zukunft der Menschheit. Die Ehe steht somit repräsentativ für die Einheit und Versöhntheit des Menschengeschlechts in seiner Verschiedenheit. Der Mann bedarf zu seinem, aber nicht nur zu seinem Glück der Frau und die Frau des Mannes. Und nur so werden sie zum Segen auch für die Zukunft der Menschheit.

Aus diesen Gründen scheint mir die Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften mit der Ehe deutlich ein Irrweg zu sein. Denn die gemeinsame Schnittmenge von Ehe und derartigen Partnerschaften ist nur begrenzt auf die gegenwärtige und gegenseitige Beglückung. Begrenzte gemeinsame Schnittmengen hat die Ehe auch mit anderen Formen zwischenmenschlicher Beziehungen, wie z. B. mit der Freundschaft oder mit verwandtschaftlichen Lebensgemeinschaften. Diese aber als Ehe zu bezeichnen, käme keinem in den Sinn. Über solche gemeinsame Schnittmengen hinaus führt nur die Ehe bzw. die verbindliche Partnerschaft von Mann und Frau.

Homosexuelle Partnerschaften und die Kirche

Wie aber soll man unter dieser Voraussetzung mit homosexuellen Menschen und ihrem völlig verständlichen Wunsch nach Liebe und Angenommensein umgehen? Man mag Homosexualität vielleicht evolutionsbiologisch als Störung qualifizieren und in ihr einen anthropologischen Mangel erblicken, weil Homosexuelle sich nicht imstande sehen, selbst Vater oder Mutter zu werden; doch kommt man nicht umhin, bei ihnen den gleichen und berechtigten Wunsch nach intimer Lebensgemeinschaft und Geborgenheit in ihr zu konstatieren. Gleichgeschlechtlich orientierte Menschen haben sich diese Veranlagung nicht selbst ausgesucht, sondern in sich als irreversibel entdeckt. Niemand ist für seine sexuelle Orientierung verantwortlich. Es hat auch keinen Sinn, homosexuelles Verhalten als gegen die „Natur“ zu qualifizieren. Gegen welche Natur? Ein Homosexueller wird sagen: „Es wäre gegen meine Natur, eine Frau zu heiraten.“ Und wir können dankbar dafür sein, dass die Zeit vorbei ist, in der homosexuelle Menschen als einzige Möglichkeit, gesellschaftlich geachtet zu sein, nolens volens für sie „widernatürliche“ Ehen eingingen, die ihnen und den Partnern nur sehr selten Glück brachten. Solches darf ihnen nicht zugemutet werden. Ebenso wenig dass sie nur in einer gesellschaftlich verschwiegenen Subkultur ihre sexuelle Orientierung leben können.

Homosexuelle Menschen haben ein Recht darauf, als solche geachtet zu werden. Es muss ihnen auch die gesellschaftlich akzeptierte Chance zugestanden werden, im Rahmen ihrer Möglichkeiten ein glückliches und erfülltes Leben zu führen. Ihre Sehnsucht danach ist nichts Verkehrtes, sondern gehört ganz einfach zu ihrem Menschsein. Und menschliche Sexualität wird wohl nur in einer auf gegenseitigem Vertrauen und Liebe gegründeten und möglichst verbindlichen Beziehung tatsächlich auf menschenwürdige und erfüllende Weise gelebt werden können. Dies sollten Staat und Gesellschaft Homosexuellen auch nicht verwehren. Die Form der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft soll durchaus auch vom Staat und der Gesellschaft anerkannt werden. Von daher bietet die 2001 erfolgte gesetzliche Einführung der Eingetragenen Partnerschaft eine Möglichkeit, dieser Form der Lebensgemeinschaft eine echte Anerkennung zu geben.

Eine weitere Frage ist, wie die katholische Kirche sich zu homosexuellen Partnerschaften verhalten soll. Negativ kann gesagt werden, dass diese auf jeden Fall aus den oben genannten Gründen deutlich von der Ehe abzugrenzen sind. Sie sind nicht dasselbe wie die Ehe. Auch können sie keinen sakramentalen Status beanspruchen. Nicht weil sie gegenüber der Ehe etwas Schlechteres wären, sondern weil sie etwas anderes sind. Positiv könnte aber anerkannt und gewürdigt werden, dass es sich hier – der Intention nach – um verbindliche monogame Beziehungen handelt, in denen die Partner füreinander Verantwortung übernehmen und füreinander einstehen. Dies macht einen deutlichen moralischen Unterschied gegenüber einer homosexuellen Subkultur, in der rasch wechselnde Sexualpartner und flüchtige Sexdates zur Normalität gehören. Gleichgeschlechtlich veranlagte Menschen teilen nun mal mit Heterosexuellen die gleiche Sehnsucht nach Lieben und Geliebtwerden. Das gehört zu unserem Humanum, und es wäre vermutlich unrealistisch, diese Sehnsucht bei Homosexuellen von der Sexualität lösen zu wollen und diese Menschen auf eine lebenslange sexuelle Enthaltsamkeit festzulegen, wie der Katechismus der Katholischen Kirche das tut.[3] Dies kann sich bei gläubigen Menschen nur immer wieder fatal auswirken durch frustrierendes und am Ende neurotisierendes wiederholtes Versagen gegenüber dieser Norm und den damit verbundenen Gewissensängsten. Es müsste anerkannt werden, dass homosexuelle Menschen ihre Sexualität eben nicht vollkommen, sondern nur unvollkommen entfalten können, dies aber nicht, weil sie sie nicht vollkommen entfalten wollen, sondern weil sie es einfach nicht können. Ultra posse nemo tenetur!

Ob man den Beginn einer solchen Partnerschaft auch – und zwar in deutlicher Abgrenzung von der sakramentalen Ehe – liturgisch segnen kann? Solange die Kirche verbindlich lehrt, dass homosexuelle Handlungen unterschiedslos in sich schlecht und damit schwer sündhaft sind, verbietet sich jegliche Segnung. Es darf – auch um der Glaubwürdigkeit der Kirche willen – keinen Widerspruch zwischen Liturgie und Lehre geben. Doch sittliche Normen sind diskutierbar; sie sind keine Glaubensgeheimnisse; man kann und darf sie nicht mit Berufung auf Gott begründen, sondern allein durch vernünftige Argumentation. Und bei dieser Lehre besteht wohl – nimmt man zudem die Ergebnisse humanwissenschaftlicher Forschung ernst – tatsächlich Begründungsbedarf.[4] Zu wünschen ist deshalb, dass das Lehramt der Kirche seine Einstellung und Lehre zur Homosexualität noch einmal und differenzierter überdenkt.[5]  

 

 

 

 



[1] Zu Recht kann man deshalb auch zur Diskussion stellen, ob der Staat im Sinne des Gemeinwohls ein Interesse  daran haben kann, kinderlos gebliebene Ehen steuerlich zu entlasten.

 

[2] So sagt der Katechismus in Nr. 2359: „Homosexuelle Menschen sind zur Keuschheit gerufen. Durch die Tugenden der Selbstbeherrschung, die zur inneren Freiheit erziehen, können und sollen sie sich – vielleicht auch mit Hilfe einer selbstlosen Freundschaft –‚ durch das Gebet und die sakramentale Gnade Schritt um Schritt, aber entschieden der christlichen Vollkommenheit annähern.“

 

[3] Dazu P. Knauer, Handlungsnetze. Über das Grundprinzip der Ethik, Frankfurt am Main 2002, 137: „Angenommen, homosexuelles Verhalten sei ethisch nicht zu verantworten. Um dies zu beweisen, müsste man zeigen können, dass ein Schaden ohne ‚entsprechenden Grund’ zugelassen oder verursacht wird. Es genügt nicht, Homosexualität zum Beispiel bereits deshalb als ‚widernatürlich’ zu erklären, weil man selbst keine solche Veranlagung hat oder weil diese Veranlagung seltener ist als Heterosexualität. [...] Für die Überzeugung, auch eine homosexuelle Verbindung, die der Veranlagung der Partner entspricht und auf Beständigkeit abzielt, sei ethisch zu verurteilen, müsste man andere Gründe suchen.“

 

[4] In diesem Sinne hatte sich bereits das Arbeitspapier Menschliche Sexualität der Gemeinsamen Synode der westdeutschen Bistümer ausgesprochen: „Ziel der Selbstwerdung eines Homosexuellen sollte nicht die Verdrängung seiner Sexualität sein, sondern eine sinnvolle Gestaltung der sexuellen Kräfte (Sublimierung). Sublimierung bedeutet hier nicht etwa Umwandlung des Ungeistigen in Geistiges; die Sexualität als solche wird nicht verwandelt, sondern eingeordnet in ein umfassendes, menschliches Gesamtverhalten. Dabei können die Energien der Homosexualität von einer gleichgesinnten Freundschaft in Dienst genommen und von ihr humanisiert und personalisiert werden. Dies könnte eine Hilfe gegen die Gefährdung durch Promiskuität sein. Der Mensch, der seine gleichgeschlechtliche Zuneigung personalisiert, versucht die Triebe in die Gesamtperson einzugliedern und sie in den Dienst seiner Persönlichkeitsentfaltung zu stellen.“ (Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, Ergänzungsband: Arbeitspapiere der Sachkommissionen, Offizielle Gesamtausgabe II, Freiburg 1978, 178.)